Kurzzeitbetreuung und Familienentlastender Dienst
von blinden, sehbehinderten und mehrfachbehinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
Zusätzlich zu den dauerhaften Wohnangeboten können Menschen mit Behinderung auch für einen befristeten Zeitraum bei uns wohnen und individuell betreut werden. Dies entlastet beispielsweise betreuende Angehörigen im Krankheitsfall oder für Urlaubsreisen. Die Kurzzeitunterbringung (KZU) und der Familienentslastender Dienst (FED) sind das ganze Jahr über möglich und stehen auch Personen offen, die in keiner Verbindung mit der Stiftung Nikolauspflege stehen.
Wer übernimmt die Kosten?
- Die Pflegekasse, wenn Pflegegrad 2 bis 5 besteht und Anspruch auf Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege
- Sozialhilfeträger
- Sie selbst als Selbstzahler