Mit Geldauflagen blinde, sehbehinderte und mehrfachbehinderte Menschen unterstützen
Informationen für alle mit Strafsachen betrauten Dezernate
Die Nikolauspflege erfüllt sämtliche Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen. Die Gemeinnützigkeit wurde zuletzt durch den Freistellungsbescheid des Finanzamts Stuttgart-Körperschaften vom 10.09.2024 für das Jahr 2022 bestätigt. Darüber hinaus ist die Nikolauspflege in den Zuweisungslisten des Oberlandesgerichts Stuttgart sowie des Oberlandesgerichts Karlsruhe geführt.
Die Abwicklung von Geldauflagen erfolgt bei uns gewissenhaft und transparent. Über Zahlungseingänge sowie etwaige Zahlungsrückstände informieren wir Sie vollständig und fristgerecht. Zuwendungsbestätigungen werden für entsprechende Zahlungen selbstverständlich nicht ausgestellt.
Informationen für Zahlungspflichtige
Wenn Sie eine Geldauflage zugunsten der Nikolauspflege zu erfüllen haben, freuen wir uns über Ihre fristgerechte Zahlung und bedanken uns schon jetzt dafür.
Nachfolgend noch einige wichtige Hinweise zu Ihrer Geldauflage
- Für Zahlungen aufgrund einer gerichtlichen Geldauflage dürfen wir keine Spendenbescheinigung ausstellen.
- Vereinbarungen über Ratenzahlungen oder Zahlungsaufschub dürfen wir nicht mit Ihnen treffen. Bitte wenden Sie sich hierzu ausschließlich an das zuständige Gericht.
- Jede eingehende Zahlung bestätigen wir dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft schriftlich.
- Bitte geben Sie bei sämtlichen Überweisungen unbedingt das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur so ist eine eindeutige Zuordnung Ihrer Zahlung und eine fristgerechte Mitteilung an das Gericht gewährleistet.
- Überweisen Sie bitte ausschließlich auf das angegebene Konto bei der BW-Bank Stuttgart.
Mit Ihrer Zahlung können Projekte zugunsten blinder, sehbehinderter und mehrfachbehinderter Menschen gezielt unterstützt werden. Auch wenn die Zahlung nicht freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen hierfür ausdrücklich.
Kontakt

Sonja Zeyen
Referentin für Fundraising
