Zusätzlich zu den dauerhaften Wohnangeboten können blinde und sehbehinderte Erwachsene mit zusätzlichen Beeinträchtigungen auch für einen befristeten Zeitraum bei uns wohnen und individuell betreut werden. Dies entlastet beispielsweise betreuende Angehörigen im Krankheitsfall oder für Urlaubsreisen.
Eine Kurzzeitunterbringung (KZU) ist das ganze Jahr über möglich und steht auch Personen offen, die in keiner Verbindung mit der Stiftung Nikolauspflege stehen.
Wer übernimmt die Kosten?
- Die Pflegekasse, wenn Pflegegrad 2 bis 5 besteht und Anspruch auf Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege
- Sozialhilfeträger
- Sie selbst als Selbstzahler
Mögliche Standorte
Eine Kurzzeitunterbringung ist an folgenden weiteren Standorten möglich:
Haben Sie Fragen?
Der Sozialdienst berät Sie gerne: Telefon 07182 8002 105