Der Sonderpädagogische Dienst berät und unterstützt alle Schülerinnen und Schüler mit einer Sehbehinderung, Blindheit oder visuellen Wahrnehmungsstörung sowie deren Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen im Regierungspräsidium Stuttgart und zum Teil in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen.
Gegebenenfalls verweisen wir Sie an den für Ihre Schule zuständigen Sonderpädagogischen Dienst.

Wir beraten an beruflichen Vollzeitschulen und im schulischen Teil der dualen Berufsausbildung (Berufsschule, Berufskolleg, Berufsfachschulen und berufliches Gymnasium). Wir kommen in regelmäßigen Abständen an die beruflichen Schulen, um alle Beteiligten zu beraten.

Die blinden oder sehbehinderten Jugendlichen erhalten Informationen und Angebote zu Arbeitstechniken, Hilfsmitteleinsatz und anderen Bereichen des spezifischen Curriculums für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung.
Die unterrichtenden Lehrkräfte erhalten Unterstützung, wie die methodischen und didaktischen Fragen in ihrem Unterricht unter dem Blickwinkel der jeweiligen Sehbeeinträchtigung gelöst werden können, und Informationen zum Nachteilsausgleich für Klassenarbeiten und Prüfungen.

Das Angebot ist für alle Beteiligten kostenfrei.

Kontakt

Tel: 0711-6564-127