Hygienemaßnahmen im Berufsbildungswerk Stuttgart zum Schutz gegen das Corona-Virus

Gründliche Handhygiene

•    Beim Betreten des Hauses wird die Händedesinfektion genutzt.
•    Während des Tages werden häufig die Hände gewaschen z. B. nach dem Naseputzen, Niesen, Husten, Kontakt mit Türgriffen und Kontakt mit Geländern, vor dem Essen, nach Toilettengängen und nach Nutzung  der öffentlichen Verkehrsmittel.
•    Wenn Händewaschen nicht möglich ist, werden die Hände desinfiziert.
•    Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
•    Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe werden nicht mit der Hand angefasst, sondern z. B. die Ellenbogen benutzt.

Mundschutz tragen

•    Das wird immer dann notwendig, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht mit Gewissheit eingehalten werden kann.
•    In Unterricht oder Ausbildung ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich.

Abstand halten

•    Abstandsgebot: Mindestens 1,50 m Abstand halten. Davon ausgenommen sind solche Tätigkeiten, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist; in diesen Fällen sind geeignete Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.
•    Es werden keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktiziert.

Mit Krankheitszeichen zu Hause bleiben

•    Vorgabe: Bei Symptomen wie Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) in jedem Fall zu Hause bleiben.
•    Medizinische Beratung/ Behandlung in Anspruch nehmen, im Wohnbereich umgehend zuständigen Mitarbeiter informieren.
 

Hygiene im Wohnbereich
•    Verbindliche Regelungen für die Wohnbereiche können nur bedingt getroffen werden, da das Leben in den Wohngruppen und Wohngemeinschaften dem Leben in der eigenen Häuslichkeit entspricht und mit dem Leben in einer Privatwohnung vergleichbar ist.
•    In allen Häusern, in denen gewöhnlich Mitarbeitende vor Ort sind, erfolgt die Reinigung der Gemeinschafts- und Sanitärräume mit tensidhaltigen Reinigungsmitteln einmal täglich.
•    Des Weiteren erfolgt eine zusätzliche Wischdesinfektion der Handkontaktflächen durch die pädagogischen Mitarbeiter.
•    In allen Sanitärräumen stehen Desinfektionsmaterialien zur Verfügung, so dass jeder Nutzer die Möglichkeit hat, vor Benutzung eine Wischdesinfektion vorzunehmen.
•    Die Reinigung der Mundschutze erfolgt täglich durch die Mitarbeitenden. Vor dem Büro in jeder Wohngruppe befindet sich eine Sammeltonne mit Mülltüte, in die die Teilnehmenden am Morgen den gebrauchten Mundschutz des Vortages einwerfen.
•    Bei Gruppenverpflegung werden die Mahlzeiten von einer einzelnen Person zubereitet; hierbei ist stets ein Mundschutz zu tragen. Die Mahlzeiten sollen in den Gruppen unter Einhaltung des Abstandsgebotes soweit möglich gemeinsam eingenommen werden. Wo dies nicht möglich ist, ist zu prüfen, ob ein weiterer Raum organisiert werden kann oder zeitversetzt in zwei Gruppen gegessen werden muss. Ist letzteres der Fall, werden zwischen den Gruppen die Tische gereinigt und der Raum gelüftet.
•    Wo dies möglich ist, werden Sammeleinkäufe durch die Mitarbeitenden gemacht.

 

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