Wohnen auf Zeit

Kurzzeitunterbringung für Kindergarten- und Schulkinder

Es kann viele Gründe geben, warum Familien behinderter Kinder von Zeit zu Zeit – manchmal auch kurzfristig – Entlastung brauchen: Man wird krank, braucht eine Kur oder einfach eine Verschnaufpause. Für solche Fälle bietet die Nikolauspflege an einzelnen Tagen oder auch wochenweise Kurzzeitbetreuung an. Die Kinder wohnen im Internat der Königin-Olga-Schule und werden von qualifizierten Fachkräften liebevoll betreut. Kosten: Nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sind die überörtlichen und kommunalen Sozialhilfeträger und die Pflegekassen gesetzlich verpflichtet, die Kosten für die Kurzzeitunterbringung zu tragen. Zuständig sind in Baden-Württemberg die Landratsämter der Wohnorte und in Bayern die Sozialverwaltungen der Bezirke. Sprechen Sie mit uns. Wir unterstützen Sie gerne bei der Frage, welche Ansprüche Sie haben und wer in Ihrem Fall für die Kostenübernahme zuständig ist. 

Wohnen während einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme

Viele Qualifizierungsmodule können direkt am Arbeits- oder Wohnort durchgeführt werden. Einige finden zentral in Stuttgart statt, viele besuchen die Maßnahme wohnortnah, wohnen dann also zu Hause. Bei Bedarf kann die Nikolauspflege auch eine Wohnmöglichkeit anbieten. Die Finanzierung ist in diesem Fall gesondert mit den Leistungsträgern zu klären. Neben der Laufnähe zum Qualifizierungszentrum für Erwachsene wird vor allem auch die zentrale Lage in der Innenstadt von vielen geschätzt. Lebensmittelgeschäfte, U- und S-Bahnstationen, Apotheken, Bäckereien sind alle schnell zu Fuß erreichbar. Je nach Wohnung können zwei bis drei Personen aufgenommen werden. Alle haben ein eigenes möbliertes Zimmer. Die Wohnungen sind standardmäßig mit Waschmaschine, TV-Kabelanschluss und einer Küche ausgestattet, die es den Teilnehmenden ermöglicht, sich so eigenständig zu versorgen, wie es individuell möglich ist. Alle Teilnehmenden werden von pädagogischen Mitarbeiter/innen ambulant begleitet. Die in jedem Einzelfall individuell abgesprochene Begleitung zielt immer darauf ab, ein Höchstmaß an Selbstständigkeit zu ermöglichen bzw. auf dem Weg dahin zu unterstützen. Zusammen mit den Teilnehmenden wird außerdem ein regelmäßiges freizeitpädagogisches Angebot organisiert.

Zum Kurzzeitwohnen bzw. der Kurzzeitunterbringung für Erwachsene lesen Sie auch unter Erwachsenenwohnen mit mehreren Behinderungen.