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Ambulant Betreutes Wohnen
Ambulant Betreutes Wohnen ist die Verbindung einer selbstständigen Lebensführung in den eigenen vier Wänden mit einer planmäßig organisierten Beratung und persönlichen Betreuung durch gut ausgebildete Mitarbeiter. Als Basis dient ein individueller Hilfeplan. Die Inhalte dieser Betreuung können von der Unterstützung bei der alltäglichen Lebensführung wie einkaufen, kochen und reinigen der Wohnung über Hilfen zur Regelung der eigenen finanziellen Situation bis hin zur Hilfestellung beim Aufbau einer sinnvollen Freizeitgestaltung gehen. Gegebenenfalls werden weitere Leistungsanbieter wie etwa Pflegedienste mit einbezogen.
Die Wohnung mietet der Klient dabei selbst an, finanziert wird sie durch Grundsicherung. Die entsprechende Betreuung ist dagegen eine Eingliederungshilfeleistung.
Die Nikolauspflege bietet diese Leistung in Stuttgart und dem Rems-Murr-Kreis an.
Grundsicherung
Behinderte Menschen haben einen Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll und dauerhaft erwerbsgemindert sind. (...) Zu beachten ist, dass aus dem Grad der Behinderung (GdB) nicht auf das Ausmaß der beruflichen Leistungsfähigkeit geschlossen werden kann.
Quelle und weiterführende Infos unter www.familienratgeber.de