


FAQ
Woher kommt der Name "Nikolauspflege“?
1827 war es der Lehrer Gottlieb Friedrich Wagner, der in Stuttgart die erste Blindenschule gründete. 20 Jahre später nahm sich die Zarentochter und Kronprinzessin Olga von Württemberg dieser Arbeit als Schirmherrin an. „Am 15. Oktober 1856 wurde die Blindenanstalt „Nikolauspflege für blinde Kinder“ in der Forststraße in Stuttgart mit elf Zöglingen feierlich unter Teilnahme Ihrer Kaiserlichen Hoheit, der Kronprinzessin Olga und ihrer Mutter Kaiserin Alexandra von Russland, eröffnet. Die hohe Protektorin verlieh dem Haus zum Andenken an ihrem 1855 verstorbenen Vater Zar Nikolaus I. den Namen "Nikolauspflege“.
Wann spricht man von Sehbehinderung, wann von Blindheit?
Sehbeeinträchtigung, Sehbehinderung, Sehschädigung, hochgradige
Sehbehinderung, Sehschwäche, praktische Blindheit - viele Begriffe, die allesamt wenig über die tatsächliche Sehfähigkeit aussagen.
Von Sehbehinderung spricht man erst, wenn das Sehen um einen gewissen Grad beeinträchtigt ist und wenn diese Beeinträchtigung dauerhaft ist.
Definition im Überblick:
Nach dem Gesetz gilt, grob gesagt, als
- "sehbehindert" wer weniger als 30%,
- "wesentlich sehbehindert" wer weniger als 10%,
- "hochgradig sehbehindert" wer weniger als 5% und
- "Blind" wer weniger als 2% sieht.
Definition im Detail:
Für das Maß der Beeinträchtigung gibt es eine Abstufung der
Weltgesundheitsorganisation (WHO). Je nach Grad der Sehbehinderung haben die Betroffenen Ansprüche, die im Sozialrecht als "Nachteilsausgleich" bezeichnet werden. Das deutsche Sozialrecht übernimmt nur zum Teil die Einteilung der Weltgesundheitsbehörde.
Sehbehinderung in Deutschland:
(identisch mit Sehbehinderung nach WHO Stufe 1)
Das Sehvermögen ist kleiner oder gleich 30 Prozent oder 1/3 (Visus kleiner =
0,3). Visus ist der medizinische Ausdruck für die Sehstärke; er wird meistens
als Dezimalzahl ausgedrückt. Erst ab 30 % oder weniger besteht in der Regel
ein Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der Krankenkassen bei Sehhilfen wie
Brille oder Kontaktlinse.
Sehbehinderung nach Stufe 2 der WHO:
(in Deutschland bezeichnet als "wesentlich sehbehindert")
Das Sehvermögen ist kleiner oder gleich 10 Prozent (Visus kleiner = 0,1).
Hochgradige Sehbehinderung: (identisch mit WHO Stufe 3)
Hochgradige Sehbehinderung liegt vor, wenn das Sehvermögen trotz Brille gleich 5 Prozent oder 1/20 oder weniger beträgt (Visus kleiner = 0,05).
Im Gegensatz zum Deutschen Sozialrecht wird nach der Weltgesundheitsorganisation hier bereits von Blindheit gesprochen.
Blindheit in Deutschland: (identisch mit WHO Stufe 4)
In Deutschland ist ein Mensch im Sinne des Gesetzes blind, wenn er selbst mit
Brille oder Kontaktlinsen weniger als 2 Prozent (auch oftmals als Ein
Fünfzigstel 1/50 bezeichnet) dessen sieht, was ein normal sehender Mensch
erkennt. Die Weltgesundheitsorganisation WHO spricht von einem Sehvermögen von
kleiner oder gleich 2 Prozent (Visus kleiner = 0,02). Ab hier spricht man in
Deutschland von praktischer oder "gesetzlicher Blindheit" mit dem Anspruch auf
Landesblindengeld oder Blindenhilfe.
Blindheit nach WHO Stufe 5:
Blindheit (medizinisch: Amaurose) steht für fehlende Wahrnehmung von
Lichtschein.
Wer ist sehbehindert?
Man unterscheidet zwischen korrigierbaren und nicht korrigierbaren
Sehbeeinträchtigungen. Die korrigierbaren - z.B. Weitsichtigkeit,
Kurzsichtigkeit - lassen sich weitgehend mit einer Brille oder mit
Kontaktlinsen beheben.
Nicht korrigierbare Seheinschränkungen sind meistens angeboren oder wurden
durch einen Unfall verursacht und betreffen Störungen im Bereich des Sehnervs,
der Netzhaut, der Linse, der Hornhaut o.ä. Diese können durch eine Brille oder Kontaktlinsen nicht behoben werden. Viele Sehbehinderte tragen dennoch eine Brille, was auf eine Kombination aus korrigierbaren und nicht korrigierbaren Sehbeeinträchtigungen schließen lässt.
Als sehbehindert gilt, wer trotz Korrektur normale Sehfunktionswerte nicht
erreicht und dessen Sehschärfe in der Ferne und/oder in der Nähe auf 1/3 (30%) bis 1/20 (5%) der Norm (100%) herabgesetzt ist.
Das heißt, dass ein Sehbehinderter mit 1/20 Sehkraft aus 1m Entfernung das erkennen kann, was ein Normalsichtiger aus 20m Entfernung sieht. Ebenso können, wie oben erwähnt, Gesichtsfeldausfälle von entsprechendem Schweregrad eine Sehbehinderung begründen.
Quelle: www.bsv-suedbaden.org/sehbehindert.asp
Wie viele Sehbehinderte/ Blinde leben in Deutschland?
In Deutschland leben rund 145.000 blinde und zwischen 500.000 und 1,1
Millionen sehbehinderte Menschen. Jedes Jahr erblinden über 20.000 Menschen.
Die meisten in hohem Alter, wie folgende Altersverteilung zeigt (absolute
Zahlen in Klammern):
0-18 Jahre: 6 %
18-30 Jahre: 7 %
30-60 Jahre: 17 %
60-80 Jahre: 32 %
ab 81 Jahre: 38 %
Wen betrifft Sehbehinderung/ Blindheit?
Rund 85 % der sehbehinderten Menschen sind älter als 60 Jahre, 10 % sind
zwischen 30 und 60 Jahre und jeweils etwa 2,5 % gehören den Altersgruppen 0-18 Jahre und 19-30 Jahre an.
Blindheit und Sehbehinderung betrifft Männer wie Frauen gleichermaßen. Bei
allen Altersgruppen bis ca. 60 Jahre ist die Verteilung der von Blindheit und
Sehbehinderung Betroffenen auf die beiden Geschlechter gleich. Aufgrund der
höheren Lebenserwartung der Frauen sind in der Altersgruppe 60+ allerdings
mehr als 2/3 der schlecht oder nicht sehenden Personen weiblich.
Nur rund 30 % der blinden Menschen im erwerbsfähigen Alter, also rund 11.000
der ungefähr 33.000 blinden Menschen zwischen 20 und 60 Jahren, haben einen
Arbeitsplatz.
Was sind die Hauptursachen für Augenerkrankungen, die zu Blindheit oder Sehbehinderungen führen?
Nach WHO-Angaben wird die Blindheit in Mitteleuropa durch folgende
Krankheiten verursacht:
Altersabhängige Makuladegeneration 50 %
Glaukom 18 %
Diabetische Retinopathie 17 %
Katarakt 5 %
Hornhauttrübungen 3 %
Erblindung in der Kindheit 2,4 %
Andere Ursachen 4,6 %
Wann erhalte ich eine Spendenquittung?
Seit Januar 2008 und rückwirkend bis Januar 2007 wird auf den Nachweis für Spenden bis zu einer Höhe von 200 € verzichtet. Dies bedeutet, dass Spenden bis zu einer Höhe von 200 € einfach mittels Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg von der hauseigenen Bank steuerlich geltend gemacht werden können. Erst ab einem Quittungsgrenze von 200,01 € ist die Vorlage einer amtlichen Zuwendungsbestätigung erforderlich. Bei Spenden ab einem Betrag von 200 € erstellt die Nikolauspflege wie gewohnt eine Zuwendungsbestätigung.
