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In der Schule am Wohnort
Wohnortnah zur Schule gehen: Viele Eltern wünschen sich für ihr Kind die Möglichkeit, eine Schule am Wohnort zu besuchen. Damit ein sehbehindertes oder blindes Kind dort dem Unterrichtsgeschehen folgen kann, braucht es jedoch besondere Hilfen und Voraussetzungen. Gemeinsam mit den Eltern und den beteiligten Schulen prüfen die Mitarbeiter der Beratungsstelle mit einem Netzwerk von Beteiligten die Rahmenbedingungen, die für diesen Besuch wichtig sind. Wenden Sie sich bitte frühzeitig – d.h. mindestens ein Jahr bis eineinhalb Jahre vor dem Schuleintritt – an uns. Wir unterstützen Sie gerne, mit der Schule Ihres Schulbezirks die ersten Gespräche zu führen und den Start dort gut vorzubereiten.
Schüler können nach dem Besuch einer Sonderschule auch mit der vorbereitenden Unterstützung durch die Beratungsstelle an die wohnortnahe Schule wechseln. Hier beraten die Mitarbeiter hinsichtlich blinden- und sehbehindertenspezifischer Didaktik und Medien. Sie leiten die Assistenzkraft an der Allgemeinen Schule fachlich an und fördern den Schüler bei Bedarf einzeln in spezifischen Arbeitstechniken, aber auch hinsichtlich der Organisation der Prüfungsbedingungen (Nachteilsausgleich). Diese Förderangebote werden durch Schülerkurse (BLUBS – Besondere Lernangebote zur Unterstützung Blinder und Sehbehinderter) ergänzt.
Auch der Wechsel von der Integration in die Schule für Sehbehinderte oder Blinde ist ein möglicher Weg. Die Nikolauspflege verfügt hier in Stuttgart über die Betty-Hirsch-Schule, die Tilly-Lahnstein-Schule, die das Dach für eine Vielzahl an Beruflichen Schulen bildet, und die Königin-Olga-Schule in Heidenheim.
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Kontakt
Sonderpädagogische Beratungsstelle
- Straße Hausnummer
- Am Kräherwald 271
- Postleitzahl Ort
- 70193 Stuttgart
- Telefon
- Tel. (0711) 65 64 - 240