Was uns ausmacht

Mitwirkung und Teilhabe

Jährlich werden mit allen Klienten ihre persönlichen Ziele besprochen und entsprechende Maßnahmen im Förder- und Entwicklungsplan vereinbart. Oberste Priorität haben dabei Wünsche und Vorstellungen des Klienten als erwachsenem Menschen. Beschäftigte und Bewohner sind zudem durch eigene Vertretungsorgane, den Werkstattrat und die Bewohnervertretung, aktiv am Geschehen beteiligt.

Ambulante Leistungen

Ein ganz normales Leben führen, seine vier Wände selbst einrichten, alleine entscheiden, auf welche Uhrzeit man den Wecker stellt – mit Unterstützung lassen sich solche Wünsche häufiger verwirklichen, als man zunächst annehmen möchte.

Ambulante Betreuung bedeutet bei uns „aufsuchende Hilfe“. Klient und zuständiger Betreuer klären Art und Umfang der Hilfeleistung persönlich miteinander ab. Der vereinbarte Hilfebedarf wird Punkt für Punkt vertraglich festgeschrieben, regelmäßig überprüft und bei Veränderungen entsprechend angepasst.

Regionalisierung

Wo immer möglich, bemühen wir uns, blinden und sehbehinderten Menschen mit zusätzlichen Behinderungen in ihren regionalen Bezügen Hilfen anzubieten. Hierfür kooperieren wir eng mit den örtlichen Leistungsträgern. Sprechen Sie uns bei Bedarf einfach direkt an.