Seit Januar 2008 (und rückwirkend bis Januar 2007) wird Spendern das Engagement für die Nikolauspflege Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen durch das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ erheblich erleichtert.
Seit Einführung dieses Gesetzes wird auf den Nachweis für Spenden bis zu einer Höhe von 200 € verzichtet. Dies bedeutet, dass eine Spende oder ein Mitgliedsbeitrag bis zu einer Höhe von 200 € einfach mittels Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg von der hauseigenen Bank steuerlich geltend machen kann. Erst ab einem Quittungsgrenze von 200,01€ ist die Vorlage einer amtlichen Zuwendungsbestätigung erforderlich. Bei Spenden ab einem Betrag von 200 € erhalten Spender selbstverständlich wie gewohnt von uns eine Zuwendungsbestätigung.
Diese Änderung verringert unseren Verwaltungsaufwand erheblich und trägt so dazu bei, dass wir einen noch größeren Teil einer jeden Spende für ihren eigentlichen Zweck – der Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen – einsetzen können.

Katrin Joret
Spendenwesen
Fritz-Elsas-Straße 38
70174 Stuttgart
Tel. 0711 6564-932, Fax 0711 6564-900
katrin.joret(at)nikolauspflege.de
