Personenzentrierte Hilfeplanung des Limeshofs
Blindheit und Sehbehinderung spielen bei der personenzentrierten Hilfeplanung des Limeshofs eine ganz zentrale Rolle. Die Unterstützungsleistungen für die Klienten werden in regelmäßigen Abständen (meist halbjährlich oder jährlich) mit dem sogenannten "Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan" (IBRP) geplant und in einer Vereinbarungskonferenz abgestimmt. Wie dieses Verfahren in der Praxis aussieht, erläutert der folgende Beitrag.
Wenn ein IBRP mit den Klienten, Angehörigen, gesetzlichen Betreuern und Mitarbeitern erstellt wird, gehört dazu eine ganze Reihe von gut aufeinander abgestimmten Schritten.
Sehdiagnostik nach Maß
Im Vorfeld der Vereinbarungskonferenz erfolgt eine funktionelle Sehdiagnostik durch die Orthoptistin des Limeshofs. Dies beinhaltet eine grundlegende Prüfung von Sehschärfe, Vergrößerungsbedarf, Gesichtsfeld, Blendungsempfinden und Farbsehen. Dabei wird auf die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der Klienten im Alltag eingegangen. Die Überprüfung erfolgt bewusst in der gewohnten Umgebung, z. B. im Gruppenraum des Förderbereichs, am Arbeitsplatz in der Werkstatt sowie im Wohnbereich.
Ggf. erfolgt eine ergänzende fachärztliche Untersuchung und Beratung beim behandelnden Augenarzt oder in der Sehbehindertenambulanz des Katharinenhospitals Stuttgart, mit der wir gut zusammenarbeiten.
Blindheit und Sehbehinderung im Alltag
Parallel dokumentieren die Mitarbeiter in allen Bereichen im eigens entworfenen Bogen "Blindheit und Sehbehinderung im Alltag" ihre Beobachtungen zum Sehverhalten des Klienten.
Alltagsbeobachtungen können z. B. beim Essen, bei der Verrichtung von Haushaltstätigkeiten, der Fortbewegung von A nach B, bei der Arbeit in der WfbM oder auch in Pflegesituationen erfolgen. Das alles sind Situationen, die sich der Orthoptistin nicht ohne Weiteres erschließen. Ihre Diagnostik und die Beobachtungen der Mitarbeiter ergänzen sich daher sehr gut.
Fallbesprechung im Low-Vision-Team
Ein Schwerpunkt im "Low-Vision-Team" des Limeshofs sind Fallbesprechungen, in denen die gesamten diagnostischen Informationen zum Sehvermögen eines Klienten gebündelt werden. Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern aller Bereiche und Gruppen. Alle vier Wochen werden Fachthemen wie vergrößernde Sehhilfen, Blendempfindlichkeit oder Augenerkrankungen besprochen. Darüber hinaus erarbeitet das Low-Vision-Team Standards zur blinden- und sehbehindertengerechten Umgebungsgestaltung mit Leitlinien, Markierungen etc. Auf Grundlage der unterschiedlichen diagnostischen
Informationen werden auch konkrete Maßnahmen im Hinblick auf die persönlichen Ziele des Klienten besprochen. Das kann die Anschaffung von speziellen Hilfsmitteln sein, eine spezielle Förderung oder die Gestaltung der räumlichen Umgebung.
Immer im Fokus: Blindheit und Sehbehinderung
Um den sehbehinderten- und blindenspezifischen Hilfebedarf deutlich hervorzuheben, wurde ein Ergänzungsbogen zum IBRP zum visuellen Bereich erstellt. Darin tragen die Mitarbeiter Informationen aus den verschiedenen Erhebungsbögen zusammen und leiten dann konkrete Ziele und Hilfebedarfe ab.
Diese Bausteine und eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche ermöglichen es, das Thema Blindheit und Sehbehinderung für jeden Klienten individuell zu erfassen, Probleme aufzudecken und passgenaue Lösungen bei der Hilfeplanung für blinde und sehbehinderte erwachsene Menschen mit mehreren Behinderungen zu finden.
Heike Gennat
Leiterin Bereich Wohnen, Limeshof


