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Personenkreis

Die Nikolauspflege betreut auch Personen, die zusätzlich zur Sehschädigung mit weiteren Beeinträchtigungen leben. Hierbei kann es sich um körperliche, geistige und seelische Behinderungen, um Hör- und Sprachschädigungen, chronische Erkrankungen sowie schwere Anfallsleiden handeln. Vielfach besteht die Notwendigkeit einer intensiven pflegerischen Versorgung im Alltag. Sehgeschädigte Menschen mit mehreren Behinderungen bedürfen spezieller Hilfen, die nur von einem Träger mit spezifischer Kenntnis im Bereich Blindheit und Sehbehinderung erbracht werden können. In der alltäglichen Betreuungssituation geht es darum, jeden einzelnen Menschen mit seinen individuellen Vorraussetzungen, Bedürfnissen und auch Verhaltensauffälligkeiten wahrzunehmen, zu beachten und partnerschaftlich zu begleiten. In dem Maße, wie es für sie oder ihn erforderlich ist – bis hin zu der Möglichkeit, ein weitgehend selbstständiges Leben zu führen.