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Mitwirkung und Teilhabe

Jährlich werden mit jedem Klienten seine persönliche Ziele besprochen und entsprechende Maßnahmen in seinem Förder- und Entwicklungsplan vereinbart. Dieser ist Arbeitsgrundlage für alle Beteiligten und für Gespräche, an denen neben dem Betroffenen (gegebenenfalls mit gesetzlichem Vertreter) je ein Mitarbeiter aus dem Wohnbereich, der Tagesstruktur und des Fachdienstes teilnimmt. Oberste Priorität haben dabei immer Wünsche und Vorstellungen des Klienten als erwachsenem Menschen.
Beschäftigte und Bewohner im Bereich Integriert Leben sind zudem durch eigene Vertretungsorgane, den Werkstattrat und die Bewohnervertretung, aktiv am Geschehen beteiligt.