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Hauswirtschaftshelfer / Hauswirtschaftshelferin
| Berufsbezeichnung | Hauswirtschaftshelfer / Hauswirtschaftshelferin |
| Arbeitsgebiet | Hauswirtschaftshelfer unterstützen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und Betreuung von Personen in privaten Haushalten, sozialen Einrichtungen sowie in landwirtschaftlichen Unternehmen und Betriebskantinen von Wirtschaftsunternehmen, Mensen und Schulküchen. |
| Zugangsvoraussetzungen | Eignung durch Arbeitserprobung nachgewiesen |
| Ablauf | Vollzeit Berufsausbildung, duales System inkl. Betriebspraktikum |
| Teilnehmer/innen | Sie erlangen mit der Ausbildung einen Hauptschulabschluss. Sehbehinderte Menschen (mind.1/10 bis 1/5 Sehvermögen), auch mit zusätzlichen Behinderungen. Körperliche Belastbarkeit ist notwendig. Klärung erfolgt im Einzelfall. |
| Menschen mit Spaß an Haushaltsführung. Freude am Kochen und Backen, Organisationstalent und wirtschaftliches Denken. Sind ordnungsliebend, arbeiten sauber und gründlich. | |
| Inhalte | Rechte und Pflichten als Auszubildender und Arbeitnehmer, Nahrungszubereitung, einschließlich Ernährungs- und Nahrungsmittellehre:Ernährung und LebensmittelkundeArbeitsplatz, Geräte und Maschinen,Grundtechniken der Nahrungsmittelzubereitung,Tische decken, Tischsitten,Einkauf und BevorratungUnfallschutzHygiene und UmweltschutzTextilreinigung und –instandhaltung einschließlich HaushaltskundeGebräuchliche Textilarten, Wasch- und Waschhilfsmittel,Geräte und Maschinen zur Wäschepflege,Textilpflege,Hausreinigung und Entsorgung:Reinigungs- und Pflegemittel, Geräte und Maschinen zur Reinigung,Raumpflege |
| Start und Dauer | 24.08., 3 Jahre, inkl. Betriebspraktikum, 39 Stunden-Arbeitswoche |
| Abschluss | Hauswirtschaftshelfer/in |
| Prüfung und Prüfstelle | Abschlussprüfung gem. §§64-66 BBiG,Regierungspräsidium Stuttgart |
| Finanzierung | Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beim zuständigen Reha-Träger |
| Sonstiges | differenzierte Wohnformen |
