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Beikoch / Teilkoch
| Berufsbezeichnung | Teilkoch / Teilköchin, Beikoch / Beiköchin |
| Kurzbeschreibung | Beiköche helfen bei der Herstellung von Speisen, bereiten diese vor. Sie beherrschen küchentechnische Verfahren und wenden Hygienevorschriften an, sie haben Kenntnisse zur Ernährung. Sie beherrschen die Grundlagen der Kalkulation. |
| Ablauf | Die Ausbildung zum/zur Beikoch/Beiköchin ist eine Stufenausbildung. Die Ausbildung für den Ausbildungsberuf Teilkoch/Teilköchin dauert 1 Jahr (1.Stufe). Für den darauf aufbauenden Ausbildungsberuf Beikoch/Beiköchin dauert die Ausbildung 2 weitere Jahre (2.Stufe). |
| Zugangsvoraussetzungen | Auswahl nach der einwöchigen Arbeitserprobung. Zur 2. Ausbildungsstufe Beikoch/Beiköchin werden auch Teilnehmer/-innen zugelassen, die den Abschluss Teilkoch/Teilköchin (1.Stufe) an einer anderen Bildungseinrichtung erworben haben. |
| Teilnehmer/innen | Geeignete Teilnehmer haben eine Förder- oder Hauptschule besucht. Aufgrund ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse in Absprache mit der Berufsberatung und der Schule können sie eine Reha-Ausbildung absolvieren. Geeignet sind sehbehinderte Menschen. ggf. mit zusätzlichen Einschränkungen (bedingt), Klärung erfolgt im Einzelfall. |
| Die Teilnehmer haben Interesse an einem Ausbildungsberuf im Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, bringen Geschick und Freude am Umgang mit Lebensmittel mit. | |
| Lerninhalte | Reinigen und Pflegen der Räume und Ihrer Einrichtungen, Lagern und Kontrollieren der Waren, Bedienen und Instandhalten der Arbeitsgeräte und Gebrauchsgegenstände, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Hygiene und Umweltschutz, Kennen lernen der zur Verarbeitung gelangenden Nahrungsmittel, Vorbereiten einfacher Speisen, Suppen, Soßen und Getränke, Schälen, Schneiden und Putzen von Kartoffeln, Gemüse, Salat und Obst, Brat- und Kochfertigmachen von Fleisch, Geflügel und Fischen, Verwerten von Abgängen, Zubereiten einfacher Speisen, Suppen und Soßen und Getränke unter Berücksichtigung der Grundlagen der Ernährungslehre, Zubereiten von einfachen Beilagen, Gemüse und Salaten, Ansetzen das Suppenkessels und der Grundsoßen, Herstellen und Anrichten von einfachen Fleisch- und Fischgerichten, Herstellen und Anrichten von fleischlosen Gerichten, Herstellen und Anrichten von Eiergerichten, Herstellen von einfachen süßen Speisen und Gebäcken, Vorbereiten, Zubereiten und Anrichten von kalten Platten. |
| Start und Dauer | 24.08., 3 Jahre inkl. Betriebspraktikum bei 39 Stunden-Arbeitswoche |
| Abschluss | Teilkoch / Teilköchin, Beikoch / Beiköchin |
| Prüfung und Prüfstelle | gemäß §§ 64-66 BBIG, IHK Region Stuttgart |
| Finanzierung | Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beim zuständigen Reha-Träger |
| sonstiges | Verschiedene Wohnformen möglich. |
