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Wohnortnahe Ausbildungsbegleitung (WAb)
Jugendliche und junge Erwachsene, die eine berufliche Erstausbildung am Wohnort anstreben, können im Rahmen der Wohnortnahen Ausbildungsbegleitung (WAb) auf die Unterstützung des Berufsbildungswerkes Stuttgart und des NIKOSehzentrums zurückgreifen. Bei der WAb begleitet das BBW Stuttgart den Jugendlichen, den Ausbildungsbetrieb sowie bei Bedarf die öffentliche Berufsschule von Anfang an individuell und flexibel. Bei schulischen oder praktischen Problemen im Ausbildungsbetrieb gibt es sofort professionelle Hilfe. Die WAb ist besonders geeignet für Jugendliche, die sicher mit der eigenen Behinderung umgehen können. Grundsätzlich sind alle Ausbildungsberufe des dualen Systems möglich, sofern die Voraussetzungen durch den Azubi erfüllt sind.
Das BBW erstellt mit dem Azubi Zielvereinbarungen für berufliche und persönliche Entwicklungsschwerpunkte. Einzelgespräche und Kursangebote zur Entwicklung von sozialen Kompetenzen unterstützen dabei, diese Ziele auch tatsächlich zu erreichen. Das Augenmerk liegt immer auf individueller Förderung, angepasst an vorhandene Fähigkeiten. Der Azubi erhält zusätzliche Hilfeleistungen (z.B. Ausstattung mit Sehhilfen und weiteren Medien), die für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss hilfreich sind. Die Kosten trägt die Agentur für Arbeit. Der Ausbildungsvertrag wird zwischen Auszubildendem und dem Ausbildungsbetrieb geschlossen. Um den Ausbildungserfolg zu gewährleisten, arbeiten die Mitarbeiter des BBW vor Ort sehr eng mit allen anderen am Prozess Beteiligten zusammen. Dadurch ist gewährleistet, dass eventuell auftretende Schwierigkeiten rechtzeitig erkannt und ausgeräumt werden können.
Zielgruppe
- Jugendliche, die einen Ausbildungsbetrieb am Wohnort gefunden haben und die sicher mit der eigenen Behinderung umgehen können. Ein Wechsel in die WAb ist auch während einer Ausbildung im BBW möglich.
Zugangsvoraussetzungen
- Hängen vom gewählten Ausbildungsgang ab.
Dauer
- Die Dauer einer Ausbildung richtet sich nach dem gewählten Ausbildungsgang und entspricht den regulären Ausbildungszeiten.
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Gut zu wissen
Der Auszubildende schließt direkt mit dem Betrieb den Ausbildungsvertrag ab. Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitgebern einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.